Unsere allgemeinen Leitlinien

1.    Bedürftige sind Bedürftige! Ohne Ansehen von Hautfarbe oder Herkunft!

Wir unterscheiden dabei nicht, ob es sich um Einheimische  oder Flüchtlinge handelt. Wir sind gegen jegliche Diskriminierung und Ausgrenzung und für Toleranz. Alle Hilfebedürftigen sind uns gleichermaßen willkommen.

 

2.  Wir gehen gleichberechtigt, respektvoll, wertschätzend, offen, dankbar und herzlich mit uns um. Dies gilt gleichermaßen für den Umgang mit den Hilfebedürftigen. Wir nennen die Hilfebedürftigen „Besucher“ und so behandeln wir sie auch.

 

3.    Wir verstehen unsere Aufgabe als ganzheitliche Teamaufgabe und engagieren uns dort, wo wir gebraucht           werden. Wir arbeiten im Team miteinander und füreinander.

 

4.    Wir haben Spaß an unserer Aufgabe und das zeigen wir auch.

 

5.    Wir wollen uns – wenn möglich – Zeit für unsere Besucher nehmen.

Unsere Leitlinien bei Warenspenden

Es gibt bei uns im ganzen Land einerseits einen Überfluss an Waren. Diesem Überfluss an Waren stehen andererseits immer mehr Menschen mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln gegenüber.

 

Wir versuchen mit unserer Arbeit nach unseren Möglichkeiten einen Ausgleich zwischen Überfluss und Mangel herzustellen. Wir machen es uns zur Aufgabe, „überschüssige“, aber qualitativ einwandfreie gespendete Waren in der Samtgemeinde einzusammeln und an unsere Besucher weiterzugeben.

 

1.    Verteilung
Wir sind bemüht, eine gerechte Verteilung der gespendeten Waren zu erreichen. Sowohl die zur Verfügung stehende Warenmenge als auch die Zahl der Besucher steht erst kurz von Ausgabe der Waren fest. In dieser Situation trotzdem eine gerechte Verteilung herzustellen, ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen.

 

2.    Schwankende Angebotsmengen, kein Zukauf von Waren

Uns ist bewusst, dass wir nur gespendete Waren an unsere Besucher ausgeben können. Wir kaufen nichts hinzu und können nur ausgeben, was wir auch zuvor an Waren gespendet bekommen haben. Deshalb kommt es vor, dass an einem Ausgabetag das Warenangebot größer und an einem anderen Ausgabetag geringer ist. Wir können eben nur das ausgeben, was da ist.

 

3.    Schwankendes Angebotssortiment

Wir wissen, dass sich unser Angebotssortiment aus den erhaltenen Warenspenden ergibt. Wir können kein vollständiges Warenangebot vorhalten. Denn auch dieses Sortiment unterliegt Schwankungen. Auch hier gilt: Wir können eben nur das ausgeben, was da ist.

 

4.    Geldspenden
Wir sind bei unserer Arbeit auch auf Geldspenden angewiesen. Wir verwenden Geldspenden ausschließlich für notwendige Anschaffungen und Ausstattungen der Räume sowie die laufenden Verwaltungskosten der Einrichtung hier vor Ort. Geldspenden kommen dadurch also unmittelbar da an, wo sie gebraucht werden.


Geldspenden werden grundsätzlich nicht für den Zukauf von Waren verwendet. Denn der Zukauf widerspricht dem Grundsatz der Umverteilung überschüssiger Waren (denn das ist es dann nicht mehr) und dem Ansatz, dass wir nur einen ergänzenden Warenbestand zum täglichen Bedarf unserer Besucher vorhalten können.

 

5.    Zusammenwirken mit Lieferanten

Wir wünschen uns eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Warenlieferanten und sind auch darauf angewiesen. Wir sind dankbar für die Zusammenarbeit mit den Lieferanten. Nur dadurch können wir überhaupt Waren an unsere Gäste abgeben. Deshalb pflegen die Mitarbeiter/innen einen einwandfreien, freundlichen und partnerschaftlichen Umgang mit unseren Lieferanten.


Das heißt konkret auch, dass sich die Mitarbeiter/innen bei der Warenabholung als Berechtigte unserer Initiative vorstellen und ausweisen. Bei der Warenannahme lehnen wir grundsätzlich keine Warenspenden ab und können hier auch keine Forderungen  stellen. Eine Qualitätsprüfung und -auswahl findet erst bei Anlieferung im Hilfezentrum statt.


6.    Hygienestandards
Die Einhaltung unserer Hygienestandards  ist uns sehr wichtig. Dabei sind sowohl die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln wie auch unsere eigenen Vorstellungen von Sauberkeit und zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten zu beachten.


Im Umgang mit Waren gelten also insbesondere die folgenden Standards:

 

  • Im Bereich der Lebensmittel dürfen nur Mitarbeiter/innen eingesetzt werden, die zuvor eine Belehrung des Gesundheitsamtes und einen entsprechenden Nachweis darüber erhalten haben.
  • Mitarbeiter/innen, die ansteckend erkrankt sind, melden sich krank und bleiben zu Hause. Dies dient dem eigenen Schutz, dem Schutz der übrigen Mitarbeiter/innen und natürlich dem Schutz unserer Besucher.
  • Mitarbeiter/innen mit Kontakt zu offenen, unverpackten Waren haben grundsätzlich und ausnahmslos Handschuhe zu tragen.
  • Auslagen erfolgen nur in den Wandregalen, nicht auf den davor stehenden Ausgabetischen. Ausgenommen hiervon sind Obst, Gemüse und umverpackte Waren.
  • Kühlware ist zu kühlen und in den Ausgaberäumen auch gekühlt anzubieten.
  • Um einen möglichst optimalen Schutz vor Übertragung von ansteckenden Krankheiten zu erreichen, werden Desinfektionsspender (z.B. für die Hände) vorgehalten. Wir bitten alle Mitarbeiter/innen, die Desinfektionsreinigung vorzunehmen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zuvor keine Handschuhe getragen wurden.
  • Für die Mitarbeiter/innen unserer Einrichtung steht ein eigenes separates WC zur Verfügung. Wir bitten alle Mitarbeiter/innen nur dieses WC zu benutzen. Die anderen WCs im Wartebereich sind ausschließlich unseren Besuchern vorbehalten.
  • Nach den Raumnutzungen durch Waren- oder Kleiderausgaben sind die Räume vom Mitarbeiterteam zu reinigen. Hierzu zählen die Ausgaberäume, die Flure, das Mitarbeiter-WC, die Gäste-WCs, die Teeküche und der Treppenaufgang vor dem Gebäude.

 

Haftungsausschluss

Da es sich um gespendete Lebensmittel handelt, kann es sein, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum dieser Waren bereits erreicht oder überschritten ist.


Für die Produktqualität übernehmen wir keine Haftung.